Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsschluss
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Elbfitness GmbH & Co. KG (Elbfitness) mit Ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Elbfitness abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Elbfitness Studios in Lüneburg, Bardowick und Schwarzenbek berechtigt sind.
1.2. Elbfitness Transponder
Der Antragsteller erhält bei Antragstellung einen Elbfitness Transponder, der ihm den Zutritt zu den Elbfitness Studios in Lüneburg, Bardowick und Schwarzenbek ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.
1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
2. Personenbezogene Daten
2.1 Verarbeitung von Daten
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages von Elbfitness erhoben und verarbeitet. Dabei handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, Telefonnummer und Foto. Die Daten werden auch in elektronischer Form gespeichert. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit, Foto und Mitgliedsnummer erfasst.
2.2 Weitergabe von Daten
Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
2.3 Aufbewahrungsort
Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU und cloudbasiert aufbewahrt – parallel zur Datensicherung an externen Speicherorten.
2.4 Videokameraüberwachung
Elbfitness überwacht ihre Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, sowie und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
2.5. Besondere Einwilligung
Liegt eine Einwilligung vor, auch über die Vertragslaufzeit hinaus von Elbfitness per E-Mail, Newsletter, Telefon oder SMS über Angebote informiert zu werden, kann diese jederzeit widerrufen werden.
3. Nutzung der Studios
3.1. Zutritt nur mit Elbfitness Transponder
Durch die Elbfitness Transponder erhält das Mitglied Zutritt zu allen Studios und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme der Elbfitness Transponder ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
3.2 Hausordnung
Elbfitness ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Diese enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
3.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs Elbfitness des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3.4. Verstoß gegen die Hausordnung
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Elbfitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/ oder Schadenersatz geltend zu machen.
4. Personalloser Betrieb und durchgehende Öffnungszeiten
4.1 Personalloser Betrieb
Das Fitnessstudio wird ohne durchgehende Anwesenheit von Personal betrieben. Es ist daher keine permanente Betreuung oder Aufsicht durch Mitarbeiter gewährleistet. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Geräte und Einrichtungen eigenverantwortlich und gemäß den Anweisungen zu nutzen.
4.2 Durchgehende Öffnungszeiten
Das Fitnessstudio ist rund um die Uhr geöffnet. Die Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Studio, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
4.3 Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte oder Einrichtungen entstehen. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich vor der Nutzung der Geräte über deren ordnungsgemäße Handhabung zu informieren und diese entsprechend zu nutzen.
4.4 Sicherheitsvorkehrungen
Trotz des personallosen Betriebs werden regelmäßige Kontrollen der Räumlichkeiten und Geräte durchgeführt, um die Sicherheit der Mitglieder zu gewährleisten. Die Mitglieder sind jedoch angehalten, etwaige Mängel oder Gefahrenquellen unverzüglich dem Betreiber zu melden.
5. Pflichten des Mitglieds
5.1. Umgang mit dem Elbfitness Transponder
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Elbfitness Transponders zu sorgen. Einen Verlust der Elbfitness Transponder hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden.
5.2. Kaufpreis bei Ausstellung der Elbfitness Transponder
Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Elbfitness Transponder bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung, wird ein erneuter Kaufpreis in Höhe von 25€ fällig.
5.3. Verbot der Weitergabe von Elbfitness Transponder
Die Mitgliedschaft bei Elbfitness ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Elbfitness Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlas
sen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zu Zahlung eines von Elbfitness nachgewiesenen Schadenersatzes.
5.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse (auch Email Adresse), Bankverbindung etc.) Elbfitness unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Elbfitness dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
5.5. Nutzung der Spinde
Die von Elbfitness zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Elbfitness ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
5.6. Nutzung der Parkplätze
Die Parkplätze in der Nähe des Studios sind nicht Eigentum der Elbfitness.
6. Fälligkeit der Beiträge/Zahlungsverzug
6.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts Anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Start-Up, sowie dem Transponderkaufpreis am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
6.2. Kosten bei Rückbuchung
Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Sollte das Mitglied seine Einzugsermächtigung entziehen oder eine Abbuchung vom Girokonto des Mitglieds nicht möglich sein, so erhöht sich der monatlich zu zahlende Beitrag um 5,00€ brutto.
6.3. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
6.4. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Elbfitness berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig, auch wenn die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde.
6.5. Verzugskosten
Elbfitness behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
6.6. Vorauszahlung
Bei einer Vorauszahlung ist die Summe im Voraus, spätestens ab Trainingsbeginn zu entrichten. Das Mitglied willigt hiermit ein, dass eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für eine vorzeitige Vertragsauflösung oder Stilllegung des Vertrags. Bei Verlängerung der Mitgliedschaft wird die vereinbarte Summe erneut fällig, sofern nichts anderes vereinbart.
7. Laufzeit/Kündigung/Stilllegung
7.1. Erstlaufzeit/Verlängerung
Mitgliedsverträge von 1 bis einschließlich 6 Monaten sind vom Mitglied oder Elbfitness mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen, anderenfalls verlängern sie sich um die jeweilige Vertragslaufzeit. Bei Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten beträgt die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen bis zum Monatsende. Im Falle einer Verlängerung nach einem 24 Monats-Vertrag kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung von einer Frist von mindestens einem Monat zum Monatsende von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
7.2. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten
Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben. Der Nachweis ist Elbfitness mindestens 3 Werktage nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben. Nachträglich eingereichte Unterlagen können nicht rückwirkend bearbeitet werden. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt Elbfitness dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Elbfitness
behält sich das Recht vor, in dieser Zeit einen Passivbeitrag i.H.v. 10€/Monat zu berechnen. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 10€.
7.3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Der Mitgliedsvertrag kann von Elbfitness aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
8. Haftung von Elbfitness
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Elbfitness nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vor vertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Elbfitness auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Elbfitness gelten.
9. Verhalten im Studio
9.1. Konsumverbote/verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Elbfitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 1.000€ geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
9.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.
9.3. Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nicht alkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderung dieser AGB
Elbfitness ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Elbfitness wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
